Fahrverbot abgewendet: Gerichtlicher Freispruch aufgrund neuer Cannabis-Regelungen
Ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer wurde vom Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg von dem Vorwurf freigesprochen, unter Einfluss von Cannabis gefahren zu sein. Der Fall erlangte besondere Aufmerksamkeit, da er durch eine kürzlich eingeführte Gesetzesänderung beeinflusst wurde.
Der Betroffene hatte ursprünglich gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt, nachdem er mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml Blut beim Autofahren erwischt wurde. Das Amtsgericht Papenburg verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 1.000 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Mann legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein.
Während seines Berufungsverfahrens trat eine entscheidende Gesetzesänderung im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Kraft. Der Grenzwert für THC im Blut wurde von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml erhöht. Diese Änderung kam dem Beschuldigten zugute, da sein THC-Wert unter dem neuen Grenzwert lag. Das Oberlandesgericht Oldenburg berücksichtigte diese Anpassung und hob das ursprüngliche Urteil auf, was zu seinem Freispruch führte.
Die Gesetzesänderung spiegelt eine veränderte Einstellung zum Cannabiskonsum wider und stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die Rechte der Verbraucher stärkt und die Rahmenbedingungen für die Beurteilung von Cannabis am Steuer neu definiert. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass die Rechtsprechung mit gesellschaftlichen und gesetzlichen Entwicklungen Schritt hält.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts markiert einen wichtigen Sieg für die Energiewende und kann als richtungsweisend für ähnliche Fälle in ganz Deutschland betrachtet werden.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Oberlandesgericht Oldenburg